31. Jan. 2008

"Das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken", eine Veranstaltung der schwäbisch-alemannische Fastnacht, beginnt um 17 Uhr in der Jahnhalle und gliedert sich in 3 Akte. Bei dieser Verhandlung wird stets eine politische Persönlichkeit „angeklagt“ - und das seit dem Jahr 1351. Das Narrengericht wählt jedes Jahr einen neuen Beklagten aus (in dieser Doku war's die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles), der in der öffentlichen und vom Südwest-Fernsehen übertragenen Verhandlung vor dem „Hohen Grobgünstigen Narrengericht“ durch den Kläger angeklagt und durch den Fürsprech verteidigt wird und sich dann selbst verteidigt. Das Urteil durch den Richter sieht zur Strafe je nach Schwere der Schuld vor, einen oder mehrere Eimer Weines (österreichisches Hohlmaß von 70 Liter) bis zum Lätare-Tag als Buße zu liefern. - Wegen Ihrer "Missetaten" kam Andrea Nahles mit einem milden Urteil in Form einer Spende von drei 60 Liter Eimern Wein davon. Vorbestraft ist sie somit nicht.

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